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Haltung zum jüdischen Volk ist verbindlich festgelegt

Wien (KAP) Kardinal Christoph Schönborn hat am Freitag, 6. Februar 2009,  im Hinblick auf Äußerungen aus der "Pius-Bruderschaft" neuerlich betont, dass die Haltung der katholischen Kirche zum jüdischen Volk in der Konzilserklärung "Nostra Aetate" eindeutig und verbindlich festgelegt ist. Diese Festlegung sei im "Katechismus der Katholischen Kirche" (der unter Federführung von Kardinal Joseph Ratzinger erarbeitet worden ist, wobei Christoph Schönborn als Redaktionssekretär tätig war) noch einmal in aller Deutlichkeit wiederholt worden. Wie Kardinal Schönborn betonte, ist die "vollinhaltliche Annahme" des Zweiten Vatikanischen Konzils einschließlich von "Nostra Aetate" und der Erklärung über die Religionsfreiheit "Dignitatis humanae" unabdingbare Voraussetzung für eine Eingliederung der "Pius-Bruderschaft" in die katholische Kirche. Das habe auch der Vatikan am Mittwoch "unmissverständlich klargestellt".

Kardinal Schönborn erinnerte noch einmal daran, dass die Aufhebung der Exkommunikation der vier lefebvrianischen Bischöfe nicht eine Eingliederung in die katholische Kirche bedeutet, sondern eine "ausgestreckte Hand", die aber nach den bisher vorliegenden Äußerungen aus der "Pius-Bruderschaft" noch nicht ergriffen worden ist.

"Nostra Aetate" zeige die enge geistliche Verbindung zwischen Christen und Juden auf. Kardinal Schönborn zitierte aus der Erklärung: "Die Kirche kann nicht vergessen, dass sie durch jenes Volk, mit dem Gott den Alten Bund geschlossen hat, die Offenbarung des Alten Testaments empfing". Die Erklärung sage auch ganz deutlich, dass die Juden auch heute von Gott geliebt sind, weil "seine Gnadengaben und seine Berufung unwiderruflich" sind.

Die Konzilserklärung entziehe jedem Antisemitismus den Boden, wenn es heißt: "Obgleich die jüdischen Obrigkeiten mit ihren Anhängern auf den Tod Christi gedrungen haben, kann man dennoch die Ereignisse seines Leidens weder allen damals lebenden Juden ohne Unterschied noch den heutigen Juden zur Last legen".

Die zentrale "Nostra Aetate" laute, so Kardinal Schönborn: "Im Bewusstsein des Erbes, das sie mit den Juden gemeinsam hat, beklagt die Kirche nicht aus politischen Gründen, sondern auf Antrieb der religiösen Liebe des Evangeliums alle Hassausbrüche, Verfolgungen und Manifestationen des Antisemitismus, die sich zu irgendeiner Zeit und von irgend jemandem gegen die Juden gerichtet haben".

Der "Katechismus der Katholischen Kirche" bekräftige noch einmal nachdrücklich die Lehre des Konzils, wie sie in der Erklärung "Nostra Aetate zum Ausdruck kommt, so Kardinal Schönborn. Der "Katechismus" greife auch das 1985 veröffentlichte wichtige Dokument der vatikanischen "Kommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum" auf, das "Hinweise für die richtige Darstellung von Juden und Judentum in der Predigt und in der Glaubensverkündigung der katholischen Kirche" gibt. Dieses Dokument habe die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils über das Verhältnis von Christen und Juden für Glaubensverkündigung und katholischen Religionsunterricht verbindlich übersetzt. 

 

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